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Versorgungsausgleich

Nach der Trennung und Ehescheidung muss die Altervorsorge der Beteiligten der Situation angepasst werden. Es geht um einen gerechten Ausgleich von während der Ehe erworbenen Anrechten. Das neue Recht (Versorgungsausgleichsgesetz vom 03. April 2009) hat folgende Ziele:

- Gerechte Teilhabe durch gleichmäßige Teilung des Versorgungsanrechts

- eigenständige Absicherung beider Eheleute

- Trennung der Versorgungsschicksale („clean cut“)

 

 

 

 

 

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