Versorgungsausgleich
Nach der Trennung und
Ehescheidung muss die Altervorsorge der Beteiligten der Situation
angepasst werden. Es geht um einen gerechten Ausgleich von während der
Ehe erworbenen Anrechten. Das neue Recht (Versorgungsausgleichsgesetz
vom 03. April 2009) hat folgende Ziele:
- Gerechte Teilhabe durch
gleichmäßige Teilung des Versorgungsanrechts
- eigenständige
Absicherung beider Eheleute
- Trennung der
Versorgungsschicksale („clean cut“)
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