Elternunterhalt
Der Bedarf des
Elternunterhalts wird zumeist an festen Bedarfssätzen auszurichten sein.
Der Lebensbedarf wird, was die Grundbedürfnisse angeht, die
Wohnsituation, die Mittel für individuelle Grundbedürfnisse, sowie
Pflegebedürftigkeit bestimmt. Eine Lebensstandartgarantie gibt es beim
Elternunterhalt noch viel weniger. Haften Kinder für den Lebensbedarf
ihrer Eltern oder Großeltern für den Lebensbedarf ihrer Enkel, dann
können sie auf die Haftungsgrenze des großen Selbstbehalts (sog. „Super
– Selbstbehalt“) berufen: € 1.400,-- + ½ des übersteigenden Einkommens.
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