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Elternunterhalt

Der Bedarf des Elternunterhalts wird zumeist an festen Bedarfssätzen auszurichten sein. Der Lebensbedarf wird, was die Grundbedürfnisse angeht, die Wohnsituation, die Mittel für individuelle Grundbedürfnisse, sowie Pflegebedürftigkeit bestimmt. Eine Lebensstandartgarantie gibt es beim Elternunterhalt noch viel weniger. Haften Kinder für den Lebensbedarf ihrer Eltern oder Großeltern für den Lebensbedarf ihrer Enkel, dann können sie auf die Haftungsgrenze des großen Selbstbehalts (sog. „Super – Selbstbehalt“) berufen: € 1.400,-- + ½ des übersteigenden Einkommens.

 

 

 

 

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