_______________________________________________________________________

 Start Vita Familienrecht Erbrecht

Impressum

 

elterliche Sorge / Umgang

Der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält (mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts), entscheidet über die "Angelegenheiten des täglichen Lebens". Entscheidungen "von erheblicher Bedeutung" für das Kind treffen beide Eltern gemeinsam.  

Das Kindeswohl steht eindeutig im Vordergrund. Das Kind hat ein Recht auf elterliche Sorge. Eltern haben die Verpflichtung, für das Kind zu sorgen, die auch nach einer Trennung nicht endet. Der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, ist für die Entwicklung des Kindes wichtig. Die Bindung an diesen Elternteil darf nicht abreißen oder gar bewusst verhindert werden. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

 

 

 

 

© 2010 Rechtsanwalt Christian Werner - Wangenheimstraße 3, 14193 Berlin - Telefon: +49 (30) 283 65 42      Kontakt Datenschutzhinweis